Das Landratsamt Nordhausen weist ausdrücklich darauf hin, dass das Ablegen von Textilabfällen auf
oder neben bereits gefüllten Sammelcontainern verboten ist. Durch Witterungseinflüsse und andere
Umwelteinflüsse verschmutzen oder verschimmeln diese Textilien schnell und sind dann nicht mehr
wiederverwendbar oder -verwertbar.
In die Sammelcontainer gehören ausschließlich gebrauchte, tragfähige und somit wiederverwendbare,
saubere und trockene Bekleidungs- und Haushaltstextilien in zugebundenen und reißfesten Säcken.
Dazu zählen beispielsweise Hosen, Hemden, T-Shirts, Pullover, Jacken, Schuhe (paarweise
zusammengebunden), Mützen, Schals, aber auch Handtaschen, Stoffbeutel, Rucksäcke, Bettwaren wie
Decken, Kissen und Matratzenschoner, Bettwäsche, Handtücher, Gardinen sowie Plüschtiere.
Stark zerschlissene Textilien (wie Löcher, Risse, Verschmutzungen, defekter Reißverschluss) hingegen
gehören in den häuslichen Restabfallbehälter, da eine Wiederverwendung nicht möglich ist.
Anderslautende öffentliche Berichterstattung, die zu Beginn des Jahres zu großßer Verunsicherung
geführt haben, können unberücksichtigt bleiben. Nicht in die Sammelcontainer gehören außerdem
insbesondere Matratzen und Schaumstoffe, Teppichböden, Tapeten, technische Bekleidungstextilien
wie Schutzkleidung, Tauchanzüge, Verbandmaterialien, Zelte und Planen sowie Bekleidung, Schuhe und
Stoff- und Plüschtiere mit fest eingebauten elektrischen Funktionen. Weitere Informationen zur
korrekten Entsorgung finden Sie auf der Internetseite der Abfallwirtschaft des Landratsamtes
unter www.abfall-nordhausen.de.
Neben der Entsorgung in Sammelcontainern gibt es auch zahlreiche Möglichkeiten zur
Weiterverwendung tragfähiger Textilien. Diese können beispielsweise auf verschiedenen Online-
Plattformen, auf Flohmärkten, in Sozialkaufhäusern oder Second-Hand-Läden angeboten werden. Es
wird empfohlen, in diesen Einrichtungen vorab anzufragen, ob aktuell Bedarf besteht. Teilweise bietet
auch der Einzelhandel eine Rücknahmemöglichkeit an und gewährt dabei gegebenenfalls sogar einen
Rabatt auf den nächsten Einkauf.
Landratsamt Nordhausen
SB Gefahrenabwehr/abfallrechtliche Überwachung
