Finanzverwaltung (Steuern / Kasse / Kämmerei)

Euroscheine und Euromünzen liegen dekorativ auf dem Tisch.

Bei allen Fragen rund um das Thema Geld, Steuern und Gebühren sind Sie in der Finanzverwaltung richtig. Hier arbeiten Steueramt, Kasse und Kämmerei Hand in Hand, um Ihre Anliegen effizient zu bearbeiten.

Wir bieten Ihnen für Ihre Angelegenheiten telefonische oder E-Mail-Terminvereinbarungen. Diese haben sich in den letzten Jahren bewährt und ersparen Ihnen und uns Wartezeiten. Wir können dann vorher besprechen, welche Unterlagen Sie unter Umständen schon mitbringen können.

Was wir für Sie tun:

  • Auskünfte und Erläuterungen zu Ihren Steuerbescheiden (Grundsteuer, Gewerbesteuer)
  • Klärung von Zahlungsfragen und gemeinsame Suche nach Lösungen bei Engpässen (Ratenzahlung / Stundung)
  • Mietangelegenheiten bei kommunalen Wohnungen und Garagen
  • Bearbeitung von Versicherungsfällen durch die Gemeinde
  • Zahlungen an die Gemeinde

Was Sie hier tun können:

  • An- und Abmeldung von Hunden (Hundesteuer)
  • Einrichtung von SEPA-Lastschriftmandaten für bequeme Abbuchungen

Formulare der Finanzverwaltung

Kämmerei

Stundungsantrag / Ratenzahlung

Finanzielle Engpässe können vorkommen. Wenn Sie eine offene Forderung der Gemeinde (z. B. Steuern oder Gebühren) aktuell nicht fristgerecht begleichen können, suchen wir gemeinsam nach einer Lösung. Nutzen Sie dieses Formular, um eine Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub (Stundung) zu beantragen. Bitte begründen Sie Ihre Situation kurz und fügen Sie Nachweise bei, damit wir Ihren Antrag prüfen können.

Kämmerei

SEPA-Lastschriftsmandat (*)

Machen Sie es sich einfach und verpassen Sie nie wieder einen Zahlungstermin. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat buchen wir fällige Beträge (wie Grundsteuer, Hundesteuer oder Gebühren) automatisch und pünktlich ab. Das spart Ihnen den Weg zur Bank und vermeidet unnötige Mahngebühren. Tipp: Nutzen Sie den Online-Link, um das Mandat direkt digital über das Thüringer Antragssystem einzurichten (BundID erforderlich).

Kämmerei

SEPA Lastschriftsmandat für die Kindertagesstätten

Eltern haben schon genug um die Ohren. Machen Sie sich die Zahlung der Kita-Gebühren einfach: Mit diesem Lastschriftmandat buchen wir den monatlichen Elternbeitrag automatisch und pünktlich ab. So müssen Sie nicht jeden Monat an die Überweisung denken und vermeiden unnötigen Stress. Wichtig: Bitte geben Sie unbedingt das Kassenzeichen an, damit wir die Zahlung Ihrem Kind und der richtigen Einrichtung zuordnen können.

Steueramt

Anmeldung / Abmeldung Hundesteuer (*)

Ein neuer Vierbeiner ist eingezogen? Herzlichen Glückwunsch! Die steuerliche Anmeldung erledigen Sie bei uns ganz bequem vom Sofa aus. Nutzen Sie den digitalen Service via ThAVEL, um Ihren Hund schnell und sicher an- oder abzumelden. Wichtig: Bitte halten Sie dafür Ihre Zugangsdaten für die BundID (oder Ihr Unternehmenskonto) bereit.

Satzungen der Finanzverwaltung (Steueramt / Kasse / Kämmerei)

Die mit (*) gekennzeichneten Satzungen wurden mit der Satzung zur Anpassung der örtlichen Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG Anpassungssatzung) angepasst.

Kämmerei

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Ortschaft Neustadt (*)

Als staatlich anerkannter Luftkurort bietet Neustadt besondere Erholungsmöglichkeiten. Diese Satzung regelt den Kurbeitrag, der direkt in die Pflege von Kurpark, Wanderwegen und touristischen Angeboten fließt. Hier erfahren Sie alles über die aktuellen Tagessätze für Übernachtungsgäste sowie über Befreiungen, etwa für Kinder unter sechs Jahren, beruflich Reisende oder Schwerbehinderte.

Kämmerei

Satzung zur Anpassung der örtlichen Satzungen an § 2b UStG (§ 2 UStG Anpassungssatzung)

Auch Kommunen müssen sich an neues Steuerrecht halten. Seit 2025 gilt für die Gemeinde Harztor in vielen Bereichen die Umsatzsteuerpflicht – ähnlich wie bei einem Wirtschaftsunternehmen. Diese Satzung passt formal sechs bestehende Gebührenordnungen an die neue Rechtslage an (u. a. für die Mehrzweckhalle Herrmannsacker, das Heimatmuseum, Friedhöfe und den Kurbeitrag). Der Kern: Wo der Gesetzgeber es vorschreibt, wird nun offiziell die Mehrwertsteuer erhoben und abgeführt.

Kämmerei

Haushaltssatzung der Gemeinde Harztor für 2025

Der finanzielle Fahrplan für das Jahr: Diese Satzung regelt verbindlich alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Harztor – immerhin ein Volumen von über 13 Millionen Euro im laufenden Betrieb. Die wichtigste Nachricht für Eigentümer und Unternehmen: Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer bleiben für 2025 unverändert stabil. Zudem plant die Gemeinde für dieses Jahr ohne neue Kredite für Investitionen auszukommen.

Kämmerei

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Gute Nachrichten für Eigentümer und Unternehmen: Die Gemeinde Harztor hält die Steuersätze stabil. Diese Satzung legt verbindlich fest, mit welchem Prozentsatz (Hebesatz) die Grundsteuer und die Gewerbesteuer berechnet werden. Für das Jahr 2025 bleiben alle Sätze unverändert auf dem Niveau des Vorjahres: Grundsteuer A (Landwirtschaft) 320 v.H., Grundsteuer B (Grundstücke) 489 v.H. und Gewerbesteuer 380 v.H.

Kämmerei

Anpassung der örtlichen Entgeltordnungen an § 2b UStG (§ 2b UStG – Anpassungsentgeltordnung)

Wenn Sie Räumlichkeiten der Gemeinde mieten, gilt seit 2025 neues Steuerrecht. Diese Ordnung passt die Mietpreise für den Seniorentreff Niedersachswerfen, den Saal in Neustadt, die Dorfgemeinschaftshäuser in Harzungen und Herrmannsacker sowie das Sitzungszimmer in Ilfeld an. Der Kern: Zu den bekannten Nutzungsentgelten kommt nun – wo gesetzlich vorgeschrieben – die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hinzu.

Kämmerei

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate

Steuern für das Glücksspiel: Wer in Harztor gewerblich Spielautomaten aufstellt – ob mit oder ohne Gewinnmöglichkeit – ist steuerpflichtig. Diese Satzung regelt die Höhe der monatlichen Abgaben, differenziert nach Standort (z. B. Spielhalle oder Gaststätte) und Geräteart, sowie die Anmeldefristen für Aufsteller.

Kämmerei

Satzung über die Erhebung von Hundesteuern

Vierbeiner anmelden: Wer einen Hund hält, muss Hundesteuer zahlen. Diese Satzung regelt die Höhe – aktuell 50,00 € jährlich für jeden Hund (400,00 € für gefährliche Hunde). Zudem finden Sie hier die Bedingungen für Steuerbefreiungen (z. B. für Rettungshunde) und Ermäßigungen (z. B. für Jagdhunde).