Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Harztor bemüht sich, diese Webseite im Einklang mit den rechtlichen Regelungen barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage dafür sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Letztere zielt darauf ab, eine vollständig barrierefreie Gestaltung moderner Informations- und Kommunikationstechnologie zu ermöglichen und sicherzustellen. Ihr Hauptzweck besteht darin, die Anwendung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Bereich der Informationstechnologie der öffentlichen Stellen des Bundes zu präzisieren. Unter anderem definiert sie in § 3 die Standards für Barrierefreiheit, die zu beachten sind.

Diese Erklärung gilt für die Nutzung unseres Onlineangebotes auf den Domains

www.harztor.de

www.gemeinde-harztor.de

www.gemeinde-harztor.com

1. Aktueller Stand der Barrierefreiheit auf unserer Seite

Die Webseite verwendet als programmtechnischer Grundlage das Web-Theme „Gwyneth“. Es ermöglicht die direkte Erstellung einer Website, die die WCAG 2.2 Stufe AA-Anforderungen erfüllt.

Die WCAG ist ein internationaler Standard des World Wide Web Consortiums (W3C), der darauf abzielt, Internetangebote barrierefrei zu gestalten. Viele Anforderungen der Harmonisierten Europäischen Norm EN 301 549 verweisen auf die klar dokumentierten WCAG-Kriterien, insbesondere auf die Anforderungen der Konformitätsstufen A und AA. Um das höchstmögliche Maß an Barrierefreiheit gemäß § 3 Absatz 4 BITV für Websites und Webanwendungen zu erreichen, sollten die Anforderungen der Konformitätsstufe AAA erfüllt werden.

2. Bisher nicht barrierefreie Inhalte

Nachfolgend führen wir die Inhalte unserer Webseite mit der jeweiligen Begründung auf, die aktuell nicht barrierefrei sind:

Alternative Texte für verwendete Bilder und Objekte

Für die auf dieser Webseite verwendeten Bilder und Objekte werden wir nach und nach alternative Texte hinterlegen. Bei neuen Inhalten wie den aktuellen Beiträgen ist die alternative Beschreibung für unsere Autoren verpflichtend.

Schriftgrößen und Tastatursteuerung

In allen modernen Browsern wie zum Beispiel Mozilla Firefox, MicrosoftEdge, Internet Explorer ab Version 9, Google Chrome und Safari kann die Seitengröße, das heißt das Zoom-Level der Website manuell eingestellt werden:

  • Zum Vergrößern der Seite drücken Sie bitte „Strg“ und „+“ (Plus) / (MacOS: „cmd“ und „+“)
  • Zum Verkleinern der Seite drücken Sie bitte „Strg“ und „-“ (Minus) / (MacOS: „cmd“ und „-„)
  • Um wieder zur normalen Ansicht zu gelangen drücken Sie bitte „Strg“ + „0“ (Null) / (MacOS: „cmd“ +“0″)
  • Wenn Sie eine Maus mit Mausrad besitzen, dann können Sie die Seitengröße durch Gedrückthalten der „Strg“-Taste und Scrollen des Mausrades verändern.

Die Navigation beziehungsweise die Seiten der Webseite können Sie vollständig mit Ihrer Tastatur ansteuern.

  • Um zum nächsten Link zu springen drücken Sie „TAB“-Taste.
  • Um zum vorherigen Link zu springen drücken Sie die Tastenkombination „Shift“ + „TAB“-Taste.
  • Um auf einer Seite zu scrollen verwenden Sie bitte die „Leertaste“ oder die Pfeiltasten (oben / unten).

Überschriften

In der Regel sind die Überschriften auf der Webseite im üblichen H-Format gekennzeichnet. Die Struktur der Überschriften auf der Webseite wird schrittweise überprüft und gemäß den Barrierefreiheitsrichtlinien überarbeitet.

Kontrast bei Texten

Auf der Startseite und auf den Unterseiten wurden noch einige Bereiche identifiziert, in denen der Kontrast nicht ausreichend ist. Hier wird stetig nachgearbeitet.

Sprachausgabe

Auf der Webseite verzichten wir absichtlich auf die Verwendung zusätzlicher Module, die eine Sprachausgabe der Informationen ermöglichen. Durch die Verwendung moderner Browser (Google Chrome, Apple Safari usw.) ist eine Sprachausgabe besser und leichter möglich.

PDF-Dokumente

Möglicherweise sind einige PDF-Dateien nicht für die optische Zeichenerkennung (OCR) optimiert. Die nachträgliche Bearbeitung dieser Dokumente ist aufgrund der umfangreichen Archivbestände, beispielsweise beim Amtsblatt und dem Ortsrecht, unverhältnismäßig arbeitsintensiv.

Ratsinformationssystem

Die Gemeinde Harztor nutzt ein Ratsinformationssystem eines externen Anbieters. Auch dieser bemüht sich um Barrierefreiheit, worauf wir aber keinen Einfluss haben. Aktuell sind nicht alle Teile des Ratsinformationssystems vollständig barrierefrei.

3. Datum der Erstellung

Die Gemeinde Harztor hat diese Erklärung am 12. Februar 2024 erstellt.

Sie wurde zuletzt am 12. Februar 2024 überprüft.

4. Mängelmeldung und Feedback

Wenn Sie auf der Webseite www.harztor.de auf Inhalte gestoßen sind, die

  • die für Sie oder Andere inhaltlich unklar oder schwer verständlich sind,
  • die für Sie oder Andere schwer zugänglich sind oder
  • welche die Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht kompatibel zu WCAG 2.1 sind,

dann informieren Sie uns bitte unter Zuhilfenahme unseres Rückmeldeformulars.

Sie haben Fehler gefunden?

Wenn Sie uns Hinweise auf Fehler oder Anregungen in Bezug auf Barrierefreiheit des Internetauftrittes geben möchten, teilen Sie uns das bitte mit.

Wir überprüfen die von Ihnen gemeldeten Inhalte und korrigieren vorliegende Fehler. Anderenfalls werden wir prüfen, wie wir die für Sie oder Andere bestehende Barriere beseitigen können.


5. Verfahren zur Durchsetzung

Als Teil eines Durchsetzungsverfahrens besteht die Möglichkeit, hier online einen Antrag auf Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu stellen.

Kontaktdaten der Landesdurchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung
Landesdurchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Häßlerstraße 6
99096 Erfurt
Tel. 0361 573-11-8000
Fax 0361 573-11-8010
internet@tlmb.thueringen.de