Der Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. plant, landschaftspflegerische Maßnahmen im Brandesbachtal durchführen zu lassen. Die Pflegemaßnahmen wurden mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und sollen in den Wintermonaten 2025/26 umgesetzt werden. Im Rahmen der Pflegearbeiten wird die Fläche gemäht und entfilzt. Das Mahdgut wird anschließend beräumt und entsorgt.
Die Eigentümer der Flurstücke 44, 45, 48/1, 48/2, 51, 52, 53, 54, 55, 58 und 59/2 der Flur 19, Gemarkung Ilfeld konnten trotz aufwendiger Recherche nicht ausfindig gemacht werden. In diesem Fall wird vom § 47 Abschnitt (4) ThürNatG gebraucht gemacht. Dieser Abschnitt besagt, dass bei Nicht-Bekanntsein der betroffenen Flächeneigentümer diese über die geplanten Maßnahmen (Pflegearbeiten) in Form einer „öffentlichen Bekanntmachung in ortsüblicher Weise“ zu informieren sind.
Durch die vorgesehene Pflegemaßnahme wird weder der charakteristische Zustand der Fläche maßgeblich verändert, noch eine mögliche Aufnahme und Fortführung einer verträglichen Nutzungsform eingeschränkt. Es entstehen dem Eigentümer keinerlei Kosten durch die Durchführung der Maßnahmen.
Nach Veröffentlichung dieses Schreibens wird den Eigentümern der o.g. Flurstücke eine Frist von 10 Tagen eingeräumt, um sich bei Nichtbilligung der Pflegemaßnahmen beim Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V. telefonisch oder schriftlich zu melden. Bitten nutzen Sie dazu folgende Kontaktdaten:
Landschaftspflegeverband Südharz/Kyffhäuser e.V.
Uthleber Straße 24, 99734 Nordhausen
Tel: 03631 496-6478, E-Mail: info@lpv-shkyf.de


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