Herrmannsacker: Neue Straße „Zum Rasenweg“

Die Gemeinde Harztor hat im Ortsteil Herrmannsacker eine neue Straße offiziell gewidmet. Per Allgemeinverfügung trägt der Weg zwischen den Straßen Angelberg und Am Blick ab sofort den Namen „Zum Rasenweg“. Rechtsgrundlage ist § 6 des Thüringer Straßengesetzes in der aktuellen Fassung. Die betroffene Fläche ist eine Teilfläche des Flurstücks 179/7 in Flur 5 der Gemarkung Herrmannsacker.

Mit der Widmung wird der Weg als Gemeindestraße nach § 3 Absatz 1 Nr. 3 des Thüringer Straßengesetzes eingestuft. Die Baulast übernimmt die Gemeinde Harztor. Die Straße ist damit für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Anlieger und alle anderen Verkehrsteilnehmer dürfen sie im Rahmen des Gemeingebrauchs nutzen. Der Lageplan mit der markierten Fläche ist Bestandteil der Verfügung.

Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben und tritt am selben Tag in Kraft. Wer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist zu richten an die Gemeinde Harztor, Ordnungsamt, Ilgerstraße 23, 99768 Harztor, oder an das Landratsamt Nordhausen, Widerspruchsbehörde, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen.

Quelle: Allgemeinverfügung der Gemeinde Harztor zur Widmung der Straße „Zum Rasenweg“, April 2026

Beschluss des Gemeinderates