Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B, der Hundesteuer sowie des Kurbeitrages in der Gemeinde Harztor für das Kalenderjahr 2026
- Steuerfestsetzung
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie die Höhe der Hundesteuer haben sich in der Gemeinde Harztor nicht geändert, so dass Bescheide über Grund- und Hundesteuer für das Kalenderjahr 2026 nicht erteilt werden.
Für alle diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2026 in derselben Höhe wie im letzten zugegangenen Bescheid durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Gleiches gilt für die Hundesteuer und den Kurbeitrag.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der Öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
- Zahlungsaufforderung
Im Jahr 2026 sind die Steuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Bescheid ergeben.
Die Steuern sind auf das im Bescheid angegebene Bankkonto der Gemeinde zu überweisen oder einzuzahlen.
Bitte geben Sie unbedingt das im Bescheid angegebene Kassenzeichen
_ _ _ _ _ _ _ _ – _ _ _ – _ _ _ _ als Zahlungsgrund an.
3. RechtsbehelfsbelehrungMit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Bescheid über Grundbesitz- oder Hundesteuerabgaben für das Jahr 2026 zugegangen wäre. Die Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tag der Bekanntmachung zu laufen beginnt, durch Widerspruch bei der Gemeinde angefochten werden.
gez.
Klante
Bürgermeister


Vorheriger
Nächster