Worum geht es?
Bei dieser Änderungssatzung handelt es sich um eine sehr spezifische Ergänzung, die ausschließlich die öffentlichen Bekanntmachungen betrifft.
Der Kern der Änderung ist die Einführung eines neuen Absatzes (Absatz 6) im Paragrafen 15, der die „Öffentlichen Bekanntmachungen“ regelt. Dieser neue Absatz legt fest, wie Bekanntmachungen, die speziell das Baugesetzbuch betreffen (z.B. Bebauungspläne), zu erfolgen haben.
Die Regelung besagt, dass diese Bekanntmachungen primär auf der Internetseite der Gemeinde (www.harztor.de) veröffentlicht werden. Zusätzlich zu dieser Online-Veröffentlichung muss eine „Hinweisbekanntmachung“ an den sieben offiziellen Verkündungstafeln (Aushängen) in den Ortsteilen Harzungen, Herrmannsacker, Ilfeld (2x), Neustadt (2x) und Niedersachswerfen erfolgen. Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

