Worum geht es?
Diese Satzung regelt die Erhebung von Elternbeiträgen und Verpflegungskosten für die vier kommunalen Kitas der Gemeinde Harztor. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem im Aufnahmebescheid festgelegten Datum und die Beiträge sind monatlich im Voraus fällig. Gemäß dem Thüringer Gesetz sind die letzten 24 Monate vor dem regulären Schuleintritt des Kindes von den Elternbeiträgen befreit. Die Beiträge sind auch bei Krankheit oder während der Schließzeiten (z.B. in den Sommerferien) voll zu entrichten, können aber bei einer ununterbrochenen, ärztlich attestierten Abwesenheit von über 30 Tagen auf Antrag erlassen werden .
Die Höhe der Elternbeiträge ist gestaffelt nach Alter, Betreuungsumfang (Ganztags oder Halbtags bis 5 Stunden) und der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in der Familie. Für Kinder ab 2 Jahren kostet ein Ganztagsplatz für das erste Kind 152,00 €, für das zweite 136,00 € und für das dritte 121,00 €. Für Kinder unter 2 Jahren sind die Sätze höher. Zusätzlich zu den Elternbeiträgen werden Verpflegungskosten (Mittagessen, Getränke, Vesper) und eine Servicepauschale für die Essenszubereitung erhoben. Diese Kosten variieren je nach Kita und werden teils täglich, teils pauschal und teils direkt mit dem externen Essenanbieter abgerechnet.

