Worum geht es?
Diese Satzung ändert zwei spezifische finanzielle Punkte der ursprünglichen Seniorenbeiratssatzung. Erstens wird die Regelung zur Aufwandsentschädigung in § 12 geändert. Während die Tätigkeit grundsätzlich ehrenamtlich bleibt, erhält der oder die Vorsitzende des Seniorenbeirats nun eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 €. Für alle anderen Mitglieder des Beirats bleibt es dabei, dass keine Entschädigung gezahlt wird .
Zweitens wird das Budget des Beirats deutlich erhöht. Die jährliche Barkasse, die dem Seniorenbeirat gemäß § 13 für die Erledigung von laufenden Angelegenheiten zur Verfügung steht, wird von ehemals 50,00 € auf 500,00 € angehoben. Alle anderen Bestimmungen der ursprünglichen Satzung bleiben von dieser Änderung unberührt.

