Worum geht es?
Die Hebesatzsatzung der Gemeinde Harztor für 2025 ist die rechtliche Grundlage für die Erhebung der wichtigsten kommunalen Realsteuern, nämlich der Grundsteuer und der Gewerbesteuer. Mit dem Beschluss vom 11. Dezember 2024 legt der Gemeinderat die Steuersätze in der Gemeinde Harztor verbindlich fest. Diese Hebesätze sind ein entscheidendes Instrument der Kommunalpolitik, da sie die Höhe der Einnahmen bestimmen, die zur Finanzierung der öffentlichen Leistungen und Investitionen (wie im Haushalt 2025 festgelegt) dienen. Die Satzung sorgt hierbei für Stabilität und Planbarkeit, da die Sätze im Vergleich zum Vorjahr beibehalten werden: Die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen) wird auf 320 v.H., die Grundsteuer B (für bebaute und unbebaute Grundstücke) auf 489 v.H. und die Gewerbesteuer auf 380 v.H. festgesetzt.
Die Festsetzung der Hebesätze auf diesen Niveaus ist für die Gemeinde Harztor von großer Bedeutung, da sie die Balance zwischen einer soliden Finanzierung der kommunalen Aufgaben und einer angemessenen Belastung der Bürger und Unternehmen widerspiegelt. Die Steuersätze liegen im landesüblichen Rahmen und gewährleisten die Kontinuität der Einnahmen. Mit Inkrafttreten der neuen Satzung zum 01. Januar 2025 tritt die vorherige Satzung aus dem Jahr 2018 außer Kraft. Zudem enthält die Satzung einen wichtigen Hinweis zum Datenschutz, indem sie die Einhaltung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der thüringischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Vollzug der Satzung bekräftigt.

