Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Ortschaft Neustadt (*)

Als staatlich anerkannter Luftkurort bietet Neustadt besondere Erholungsmöglichkeiten. Diese Satzung regelt den Kurbeitrag, der direkt in die Pflege von Kurpark, Wanderwegen und touristischen Angeboten fließt. Hier erfahren Sie alles über die aktuellen Tagessätze für Übernachtungsgäste sowie über Befreiungen, etwa für Kinder unter sechs Jahren, beruflich Reisende oder Schwerbehinderte.
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