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Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Ortschaft Neustadt (*)

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Worum geht es?

Die Kurbeitragssatzung der Gemeinde Harztor für ihren Ortsteil Neustadt/Harz ist die rechtliche Grundlage, um von Gästen, die zur Kur oder Erholung in den Ort kommen, einen Kurbeitrag zu erheben. Dieser Beitrag ist kein Entgelt für eine bestimmte Leistung, sondern dient der Finanzierung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen (wie Kurpark, Wanderwege, touristische Infrastruktur). Beitragspflichtig ist jede Person, die sich im Erhebungsgebiet aufhält, ohne dort ihren Hauptwohnsitz zu haben, und die Möglichkeit hat, die Kureinrichtungen zu nutzen. Der Kurbeitrag ist damit eine wichtige Einnahmequelle für Neustadt/Harz, um seinen Status als Kurort zu sichern und die Attraktivität für den Tourismus, der ein zentrales Standbein der Region ist, langfristig zu gewährleisten.

Die Satzung differenziert die Höhe des Beitrags nach Alter und Dauer des Aufenthaltes. Der Kurbeitrag wird pro Person und Aufenthaltstag erhoben. Personen ab 16 Jahren zahlen in der Hauptsaison (vom 15.04. bis 31.10.) 2,00 Euro pro Tag, in der Nebensaison (vom 01.11. bis 14.04.) 1,50 Euro pro Tag. Kinder und Jugendliche (6 bis 15 Jahre) zahlen das ganze Jahr über 0,50 Euro pro Tag. Personen unter sechs Jahren sind vom Beitrag befreit. Eine vollständige Befreiung ist zudem für bestimmte Personengruppen vorgesehen, darunter solche, die aus beruflichen oder schulischen Gründen in Neustadt/Harz weilen, sowie Begleitpersonen von Schwerbehinderten, deren Notwendigkeit im Behindertenausweis vermerkt ist.