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Satzung über die Straßenreinigung

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Worum geht es?

Die Straßenreinigungssatzung regelt die Pflichten der Anlieger zur Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Gemeinde Harztor. Da die Gemeinde die Reinigung nicht in vollem Umfang selbst durchführt, überträgt sie diese Aufgabe im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten auf die Grundstückseigentümer, denen die Reinigungsvorteile unmittelbar zugutekommen. Die Reinigungspflicht umfasst dabei die Fahrbahnen, Gehwege, Radwege und Rinnsteine und erstreckt sich auf die gesamte Breite der Straße bis zur Mitte der Straße vor dem Grundstück. Sie beinhaltet nicht nur das Kehren und Entfernen von Unrat, sondern auch die Schneeräumung und das Bestreuen bei Glätte. Die Satzung ist damit ein zentrales Regelwerk zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Verkehrssicherheit im öffentlichen Raum.

Die Satzung definiert detailliert, wie und wann die Reinigung zu erfolgen hat. Der Reinigungsumfang geht über die einfache Schmutzbeseitigung hinaus und erfasst die Entfernung von Laub, Gras und Unkraut. Die Winterwartung spielt eine besonders wichtige Rolle: Bei Schneefall müssen Gehwege und kombinierte Geh- und Radwege unverzüglich geräumt und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln gestreut werden. Die Verwendung von Tausalz oder ähnlichen Mitteln ist grundsätzlich verboten, nur in Ausnahmefällen wie an gefährlichen Stellen zulässig. Die Reinigungspflicht besteht werktags bis 20:00 Uhr und muss an Werktagen bis 07:00 Uhr erledigt sein. Nichtbeachtung der Vorschriften kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.