Logo des Portals Harzspots.com

Ordnungsbehördliche Verordnung

Veröffentlicht am:

Worum geht es?

Die Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde Harztor dient als zentrales, ergänzendes Regelwerk zur effektiven Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die nicht bereits durch spezialgesetzliche Regelungen erfasst sind. Sie schafft verbindliche Vorschriften für das Verhalten im öffentlichen Raum aller Ortsteile der Gemeinde und zielt auf die Minimierung von Belästigungen, Lärm und Verunreinigungen ab. Ein wesentlicher Bestandteil der OBV ist die Regelung zum Halten von Hunden: Das unbeaufsichtigte Umherlaufenlassen von Hunden auf öffentlichen Straßen außerhalb bebauter Ortslagen ist untersagt, ebenso wie das Mitführen auf Kinderspielplätzen. Weiterhin untersagt die Verordnung das Füttern von verwilderten Tauben, um die Verunreinigung öffentlicher und privater Flächen zu reduzieren.

Die Verordnung enthält zudem klare Vorschriften zum Schutz des Gemeinwohls und zur allgemeinen Sicherheit. So ist das Rodeln und Skifahren auf öffentlichen Fahrbahnen verboten, wenn die Bahnen auf Straßen münden oder diese kreuzen. Bezüglich des Umgangs mit Feuer im Freien erlaubt die Satzung lediglich das Abbrennen von Feuer in Feuerkörben oder Feuerschalen mit trockenem, unbehandeltem Holz, sofern eine volljährige Person die Aufsicht führt. Durch die Einhaltung dieser Regelungen wird die Gemeinde in die Lage versetzt, die öffentliche Ordnung und Sicherheit proaktiv zu gewährleisten und bei Verstößen entsprechende Maßnahmen (Bußgelder) zu ergreifen.