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Satzung zur Regelung des Marktwesens

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Worum geht es?

Die Marktsatzung (oder Satzung zur Regelung des Marktwesens) der Gemeinde Harztor ist die ordnungsrechtliche Grundlage für die Durchführung und Organisation von Märkten, insbesondere von Wochenmärkten und Spezialmärkten, im Gemeindegebiet. Sie dient der Sicherstellung eines geordneten und fairen Marktverkehrs sowie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Marktplätzen. Die Satzung legt die Zuständigkeiten und die Befugnisse der Gemeinde zur Marktleitung fest. Sie regelt, welche Flächen als Marktplätze gewidmet sind, wann die Marktzeiten sind und welche Waren (Sortimente) auf den Märkten angeboten werden dürfen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Satzung ist die Regelung des Zulassungsverfahrens für die Markthändler. Die Satzung definiert, dass die Zuweisung eines Standplatzes durch die Marktleitung erfolgt und dass eine Zuweisung jederzeit widerrufen werden kann, wenn dies aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung erforderlich ist. Die Satzung legt fest, wie sich Marktbeschicker und Besucher zu verhalten haben, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Sie ist eng mit der Marktgebührensatzung verknüpft, da sie die organisatorische Basis für die dort geregelte Gebührenerhebung schafft. Verstöße gegen die Satzung können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.