Satzung zum Schutz des Baumbestandes

Grünes Erbe bewahren: Bäume sind wichtig für unser Klima und das Ortsbild. Diese Satzung regelt, welche Bäume geschützt sind (z. B. Laubbäume ab 60 cm Stammumfang) und wann eine Fällung ausnahmsweise genehmigt werden kann. Zudem finden Sie hier Infos zu notwendigen Ersatzpflanzungen.
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