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Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen

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Worum geht es?

Die Sondernutzungssatzung der Gemeinde Harztor regelt die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Gemeindegebiet. Sie ist die formelle Grundlage dafür, dass die Gemeinde die Ordnung und Sicherheit des Verkehrs sowie die Unversehrtheit des Straßenkörpers gewährleisten kann. Als Sondernutzung gilt jede Nutzung, die nicht mehr dem Widmungszweck des Verkehrs dient – beispielsweise das Aufstellen von Baugerüsten, Werbeanlagen, Warenauslagen der Geschäftsinhaber oder das Verlegen von Leitungen. Die Satzung etabliert, dass diese Nutzungen einer Erlaubnis durch die Gemeinde bedürfen und in der Regel gebührenpflichtig sind.

Die Satzung dient der Verwaltung und dem Schutz des öffentlichen Raumes, indem sie festlegt, unter welchen Bedingungen und Auflagen die Erlaubnis zur Sondernutzung erteilt werden kann. Sie ermöglicht der Gemeinde, bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen oder die Nichterfüllung der Auflagen die Erlaubnis zu widerrufen und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands zu verlangen. Bei Zuwiderhandlungen oder dem Nichteinhalten von Auflagen können zudem Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Satzung ist damit ein zentrales Regelwerk für das geordnete Miteinander im öffentlichen Raum der Gemeinde Harztor.