Worum geht es?
Die Sondernutzungsgebührensatzung regelt, welche Gebühren die Gemeinde Harztor für die über den Gemeingebrauch hinausgehende Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze erhebt. Der Zweck dieser Gebühren ist es, den Aufwand der Gemeinde für die Verwaltung und die potenziellen Beeinträchtigungen des Verkehrs und des Straßenkörpers durch die Sondernutzung abzudecken. Als Sondernutzung gelten jegliche Nutzungen, die nicht dem eigentlichen Verkehrszweck dienen, wie beispielsweise das Aufstellen von Baugerüsten, Containern, Tischen und Stühlen für Außengastronomie oder das Verlegen von Leitungen. Die Satzung ist eng mit der Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen verbunden, da eine Gebühr nur fällig wird, wenn zuvor eine kostenpflichtige Erlaubnis zur Sondernutzung durch die Gemeinde erteilt wurde.
Die Gebührensatzung legt die Höhe und die Berechnung der Gebühren fest, wobei die Tarife nach Art, Dauer, Umfang und Ort der Nutzung differenziert werden. Die Satzung sorgt hierbei für eine Balance zwischen der Belebung der Ortszentren und der fairen Verrechnung des dadurch entstehenden Aufwands. Bei Zuwiderhandlungen oder dem Nichteinhalten von Auflagen kann die Gemeinde Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße ahnden. Die Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen – und damit auch die zugehörige Gebührensatzung – trat zum 01. Januar 2020 in Kraft und löste die vorherigen Satzungen der Altgemeinden ab.

