Worum geht es?
Die Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Harztor legt die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Anerkennung des ehrenamtlichen Engagements der Feuerwehrführungskräfte fest. Ziel dieser Satzung ist es, den zeitlichen und organisatorischen Mehraufwand, der durch die ständige Bereitschaft sowie die Leitungs- und Fachaufgaben im Brandschutz und der Allgemeinen Hilfe entsteht, angemessen in Form einer monatlichen Pauschalentschädigung abzugelten. Sie stellt sicher, dass diese Entschädigung nur für ehrenamtlich ausgeführte Tätigkeiten gewährt wird und der Aufwand damit abgedeckt ist, mit Ausnahme von Reisekosten, die separat abgerechnet werden.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung ist in der Satzung nach der jeweiligen Funktion und Verantwortungsstufe gestaffelt. Höhere monatliche Beträge erhalten der Ortsbrandmeister sowie die Wehrführer und ihre ständigen Vertreter, um ihre umfassenden Führungs- und Koordinierungsaufgaben zu honorieren. Darüber hinaus werden spezifische, zeitintensive Fachfunktionen gesondert entschädigt, darunter die Gerätewarte, die für die Einsatzbereitschaft der Technik sorgen, sowie der Gemeindejugendfeuerwehrwart und die Atemschutzgerätewarte. Durch diese gestaffelte Anerkennung gewährleistet die Gemeinde Harztor die Motivation und Funktionsfähigkeit ihrer Freiwilligen Feuerwehren. Die Satzung tritt zum 01. Januar 2025 in Kraft.

