Satzung der Gemeinde Harztor über die Erhebung von Beiträgen für die Erschließung öffentlicher Anlagen und Straßen

Wenn neues Bauland entsteht: Diese Satzung regelt die Kostenbeteiligung der Eigentümer, wenn Straßen, Wege oder Plätze erstmals hergestellt werden (Ersterschließung). Da diese Maßnahmen den Wert der Grundstücke steigern, tragen die Anlieger 90 Prozent der Kosten. Die Höhe richtet sich fair nach der Grundstücksfläche und der Nutzungsmöglichkeit.
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