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Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Absatz 3 Satz 2 der ThürBO

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Worum geht es?

Dieses Formular dient der Anzeige der Beseitigung (Abriss oder Abbruch) einer baulichen Anlage und ist bei der Gemeinde Harztor einzureichen, wenn die Anlage nach der Thüringer Bauordnung (ThürBO) verfahrensfrei beseitigt werden kann, jedoch eine Anzeigepflicht besteht. Die Anzeige ist notwendig, um die Einhaltung der Vorschriften über die Standsicherheit und die Ordnung am Bau sicherzustellen. Der Antragsteller muss neben seinen Personalien und den Kontaktdaten des Bauleiters die genauen Angaben zur abzubrechenden Anlage (Art, Größe, Baujahr) sowie den Zeitpunkt des Beginns und der Fertigstellung der Arbeiten machen.