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Entgeltordnung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Harzungen

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Worum geht es?

Die Entgeltordnung für das Dorfgemeinschaftshaus Harzungen regelt die Erhebung der privatrechtlichen Entgelte (Gebühren) für die Nutzung der Einrichtung. Sie legt fest, dass der jeweilige Nutzer (Antragsteller oder Veranstalter) der Entgeltschuldner ist. Die Ordnung definiert die Höhe der Mietgebühren (meist gestaffelt nach Nutzungsdauer und Art der Veranstaltung – privat oder gewerblich) sowie die Abrechnung der Betriebskosten für Strom und Wasser. Sie bildet die Grundlage für den Nutzungsvertrag und stellt sicher, dass die Kosten für die Instandhaltung der öffentlichen Einrichtung durch die Nutzer mitgetragen werden.