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Benutzungsordnung des Sitzungszimmers im Alten Rathaus Ilfeld

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Worum geht es?

Die Benutzungsordnung für das Sitzungszimmer im Alten Rathaus (Ilgerstraße 51) regelt die Nutzung dieser gemeindlichen öffentlichen Einrichtung in Ilfeld. Das Zimmer dient primär der Nutzung im Zusammenhang mit einem Museumsbesuch zum gemeinsamen Beisammensitzen und kann darüber hinaus auch von Vereinen genutzt werden. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht jedoch nicht. Die Nutzung muss vorab beim Ortschaftsbürgermeister oder der beauftragten Person (Herr Karl-Heinz Bruchmann) beantragt und terminlich abgestimmt werden. Nutzer haften für alle Schäden, sind verpflichtet, die Räume pfleglich zu behandeln, ordnungsgemäß zu reinigen und beim Verlassen Fenster und Türen sorgfältig zu verschließen. Das Rauchen in den gesamten Räumlichkeiten ist untersagt.