Worum geht es?
Das vorliegende Dokument regelt die internen Abläufe und das Verfahren für den Gemeinderat, die Ausschüsse und die Ortschaftsräte der Gemeinde Harztor auf Basis der Thüringer Kommunalordnung. Es legt fest, dass der Gemeinderat mindestens vierteljährlich mit einer Ladungsfrist von sieben Tagen einzuberufen ist, wobei in Dringlichkeitsfällen verkürzte Fristen gelten. Die Ordnung definiert klare Pflichten für die Ratsmitglieder, darunter die Teilnahmeverpflichtung und Verschwiegenheit, deren Verletzung mit Ordnungsgeldern geahndet werden kann. Zudem wird der Grundsatz der Öffentlichkeit von Sitzungen festgeschrieben, wobei Ausnahmen für sensible Themen wie Personalangelegenheiten oder Vertragsverhandlungen definiert sind, und es werden detaillierte Vorgaben zum Ablauf der Sitzungen, Redezeiten sowie zu den Abstimmungsmodalitäten gemacht.+4
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen dem Gemeinderat, seinen Ausschüssen und dem Bürgermeister. Während der Gemeinderat für fundamentale Entscheidungen wie Satzungen, den Haushalt oder Unternehmensbeteiligungen zuständig bleibt, werden spezifische Entscheidungsbefugnisse auf vier beschließende Ausschüsse (Haupt-, Bau-, Finanz- sowie Tourismus-/Sozialausschuss) übertragen, deren Besetzung nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren erfolgt. Dem Bürgermeister werden zudem eigenständige Kompetenzen für laufende Verwaltungsangelegenheiten zugewiesen, darunter finanzielle Entscheidungsspielräume für Vertragsabschlüsse bis 5.000 Euro oder unaufschiebbare Ausgaben bis 10.000 Euro, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu sichern.

