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Bürgerinformation: Anpassung der Abwassergebühren beim AWZV Südharz

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Der Abwasserzweckverband (AWZV) Südharz informiert alle Grundstückseigentümer in der Landgemeinde Harztor über die Neukalkulation der Gebühren. Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 8. Dezember 2025 die Anpassung für den Kalkulationszeitraum 2026 und 2027 beschlossen. Die entsprechende Satzungsänderung wurde inzwischen durch die Kommunalaufsicht genehmigt.

Gründe für die Anpassung

Die Gebührenerhöhung ist, wie aktuell vielerorts, auf die allgemein gestiegenen Kosten zurückzuführen. Maßgebliche Faktoren sind hierbei:

  • Gestiegene Material- und Energiepreise für den Betrieb der Anlagen.
  • Höhere Baupreise für die Instandhaltung des Kanalnetzes.
  • Anpassungen bei den Personalkosten.
  • Die seit einigen Jahren wieder steigenden Kreditzinsen.

Um flexibler auf wirtschaftliche Veränderungen reagieren zu können, erfolgt die Kalkulation mittlerweile in einem Turnus von zwei Jahren.

Die neuen Gebühren ab dem 1. Januar 2026

Pünktlich zum Jahreswechsel treten die neuen Tarife in Kraft. Hier ein Überblick über die wichtigsten Änderungen:

  • Schmutzwassergebühr (Volleinleiter): Die Gebühr steigt moderat auf 3,92 € pro m³ (bisher 3,35 €).
  • Grundgebühr: Eine gute Nachricht gibt es bei der Grundgebühr – diese bleibt stabil bei 120,00 € je Anschluss.
  • Niederschlagswasser: Für versiegelte Flächen beträgt die Gebühr künftig 0,69 € pro m² (bisher 0,56 €).

Regelungen für Kleinkläranlagen & Teileinleiter:

  • Teileinleiter (vorgeschaltete Kleinkläranlage): 2,03 € pro m³ (bisher 1,83 €).
  • Teileinleiter (vorgeschaltete vollbiologische Anlage): 1,43 € pro m³ (bisher 1,23 €).
  • Fäkalschlammabfuhr: Die Gebühr für die Entleerung aus Kleinkläranlagen beträgt nun 66,22 € pro m³ entnommenes Räumgut (bisher 59,97 €).

Die Gebührenbescheide werden den Eigentümern in der kommenden Zeit postalisch zugehen. Weitere Details und die Satzung finden Sie auf der Webseite des Verbandes.

👉 Mehr Infos: www.awzv-suedharz.de