Grundsteuer: Das ändert sich 2027 für Eigentümer

Ein amtlich wirkender Briefumschlag liegt auf einem Holztisch. Daneben liegen ein Taschenrechner und ein Schlüsselanhänger in Form eines kleinen Hauses. Warmes Tageslicht fällt von der Seite ein. KI.

Wer in Harztor ein Grundstück besitzt, bekommt in den nächsten Wochen Post vom Finanzamt. Grund ist das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform. Es ändert ab dem 1. Januar 2027, nach welchen Werten die Grundsteuer berechnet wird.

Bei der großen Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 hatte sich das Steueraufkommen in Thüringen verschoben. Nichtwohngrundstücke standen dabei besser da als Wohngrundstücke. Um das wieder auszugleichen, beschloss der Thüringer Landtag im November 2025 das neue Gesetz.

Was sich ändert, sind die sogenannten Steuermesszahlen. Für Wohngrundstücke – also Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum – sinkt die Messzahl von 0,31 auf 0,23 Promille. Für Nichtwohngrundstücke – etwa Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte und sonstige bebaute Grundstücke sowie Teileigentum – steigt sie von 0,34 auf 0,59 Promille. Für unbebaute Grundstücke und für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft bleibt die Messzahl unverändert.

Was am Ende auf Ihrem Bescheid steht, hängt aber nicht allein von der Messzahl ab. Eine niedrigere Messzahl bedeutet deshalb nicht automatisch eine niedrigere Steuer – in die Berechnung fließen auch der Grundsteuerwert Ihres Grundstücks und der Hebesatz der Gemeinde ein.

Für Sie als Eigentümer geht alles von allein: In den nächsten Wochen, voraussichtlich Mitte Juni, verschicken die Finanzämter die neuen Messbescheide zum 1. Januar 2027. Sie müssen dafür nichts beantragen und kein Formular ausfüllen. Den eigentlichen Grundsteuerbescheid verschickt dann die Gemeinde Harztor – voraussichtlich in der ersten Januarwoche.

Weil sich die Einnahmen durch die neuen Messzahlen verschieben, ist auch eine Anpassung des Hebesatzes möglich. Sobald dazu eine Entscheidung vorliegt, informiert die Gemeinde Harztor darüber. Fragen zur Grundsteuer beantwortet das Steueramt der Gemeinde Harztor unter 036331 / 373-31 oder per E-Mail an steueramt@harztor.de.