Die Gemeinde Harztor hat im Ortsteil Niedersachswerfen eine Straße offiziell gewidmet. Per Allgemeinverfügung trägt die Verkehrsfläche den Namen „Bemmelweg“. Rechtsgrundlage ist § 6 des Thüringer Straßengesetzes in der aktuellen Fassung. Betroffen sind in der Gemarkung Niedersachswerfen, Flur 2, die Flurstücke 41/57 und 41/51.
Mit der Widmung wird die Fläche als Gemeindestraße nach § 3 Absatz 1 Nr. 3 des Thüringer Straßengesetzes eingestuft. Die Baulast übernimmt die Gemeinde Harztor. Die Straße ist damit für den öffentlichen Verkehr freigegeben. Anlieger und alle anderen Verkehrsteilnehmer dürfen sie im Rahmen des Gemeingebrauchs nutzen. Der Lageplan mit der markierten Fläche ist Bestandteil der Verfügung.
Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben und tritt am selben Tag in Kraft. Wer mit der Entscheidung nicht einverstanden ist, kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist zu richten an die Gemeinde Harztor, Ordnungsamt, Ilgerstraße 23, 99768 Harztor, oder an das Landratsamt Nordhausen, Widerspruchsbehörde, Behringstraße 3, 99734 Nordhausen.
Quelle: Allgemeinverfügung der Gemeinde Harztor zur Widmung der Straße „Bemmelweg“, 24.09.2026
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.
