Finanzverwaltung (Steuern / Kasse / Kämmerei)

Euroscheine und Euromünzen liegen dekorativ auf dem Tisch.

Wir bieten Ihnen für Ihre Angelegenheiten telefonische oder E-Mail-Terminvereinbarungen. Diese haben sich in den letzten Jahren bewährt und ersparen Ihnen und uns Wartezeiten. Wir können dann vorher besprechen, welche Unterlagen Sie unter Umständen schon mitbringen können.

Was können wir für Sie tun?

  • Erläuterung zu erhaltenen Steuerbescheiden
  • Anmeldung steuerpflichtiger Hunde
  • Bearbeitung von Versicherungsfällen durch die Gemeinde
  • Zahlungen an die Gemeinde

Hebesätze für Steuern in der Gemeinde

Gewerbesteuer-Hebesatz:
380 v.H.

Grundsteuer-Hebesatz A (für land- und forstwirtschaftliches Vermögen / Betriebe):
320 v.H.

Grundsteuer-Hebesatz B (für Grundstücke):
bis 31.12.2024 402 v.H., ab 01.01.2025 489 v.H.

Grundlage dafür ist die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Harztor vom 13. November 2018, in Kraft getreten am 1. Januar 2019.

An- und Abmeldungen von Hunden

Das Halten von Hunden in der Gemeinde Harztor ist steuerpflichtig. Als Halter eines Hundes gilt, wer diesen im eigenen Interesse oder im Interesse eines Mitglieds seines Haushalts oder seines Betriebs aufgenommen hat. Zusätzlich gilt als Hundehalter, wer einen Hund nicht nur vorübergehend pflegt oder verwahrt, ihn auf Probe hält oder zum Anlernen behält. Für als gefährlich eingestufte Hunde gilt eine erhöhte Steuer.

Die Anmeldung Ihres Hundes können Sie gern bei uns im Steueramt erledigen.

Formulare der Finanzverwaltung

Finanzverwaltung

SEPA-Lastschriftsmandat (*)

Machen Sie es sich einfach und verpassen Sie nie wieder einen Zahlungstermin. Mit einem SEPA-Lastschriftmandat buchen wir fällige Beträge (wie Grundsteuer, Hundesteuer oder Gebühren) automatisch und pünktlich ab. Das spart Ihnen den Weg zur Bank und vermeidet unnötige Mahngebühren. Tipp: Nutzen Sie den Online-Link, um das Mandat direkt digital über das Thüringer Antragssystem einzurichten (BundID erforderlich).
Finanzverwaltung

Stundungsantrag / Ratenzahlung

Finanzielle Engpässe können vorkommen. Wenn Sie eine offene Forderung der Gemeinde (z. B. Steuern oder Gebühren) aktuell nicht fristgerecht begleichen können, suchen wir gemeinsam nach einer Lösung. Nutzen Sie dieses Formular, um eine Ratenzahlung oder einen Zahlungsaufschub (Stundung) zu beantragen. Bitte begründen Sie Ihre Situation kurz und fügen Sie Nachweise bei, damit wir Ihren Antrag prüfen können.
Finanzverwaltung

SEPA Lastschriftsmandat für die Kindertagesstätten

Eltern haben schon genug um die Ohren. Machen Sie sich die Zahlung der Kita-Gebühren einfach: Mit diesem Lastschriftmandat buchen wir den monatlichen Elternbeitrag automatisch und pünktlich ab. So müssen Sie nicht jeden Monat an die Überweisung denken und vermeiden unnötigen Stress. Wichtig: Bitte geben Sie unbedingt das Kassenzeichen an, damit wir die Zahlung Ihrem Kind und der richtigen Einrichtung zuordnen können.
Finanzverwaltung

Anmeldung / Abmeldung Hundesteuer (*)

Ein neuer Vierbeiner ist eingezogen? Herzlichen Glückwunsch! Die steuerliche Anmeldung erledigen Sie bei uns ganz bequem vom Sofa aus. Nutzen Sie den digitalen Service via ThAVEL, um Ihren Hund schnell und sicher an- oder abzumelden. Wichtig: Bitte halten Sie dafür Ihre Zugangsdaten für die BundID (oder Ihr Unternehmenskonto) bereit.