Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO)

Der Startschuss für Ihr Traumhaus. Mit diesem Formular beantragen Sie offiziell Ihre Baugenehmigung. Wichtig für Bauherren in Neubaugebieten: Wenn Ihr Vorhaben genau den Vorgaben des Bebauungsplans entspricht, greift oft das vereinfachte 'Genehmigungsfreistellungsverfahren' (§ 61 ThürBO). In diesem Fall reichen Sie die Unterlagen direkt bei uns in der Gemeinde ein. Bei regulären Bauanträgen leiten wir diese an das Landratsamt Nordhausen weiter.
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