Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Absatz 3 Satz 2 der ThürBO

Wo Neues entstehen soll, muss Altes oft weichen. Planen Sie den Abriss einer Garage, eines Schuppens oder eines Anbaus? Auch wenn viele Abrissarbeiten genehmigungsfrei sind, müssen sie der Gemeinde gemeldet werden (Anzeigepflicht). Das dient der Sicherheit und Ordnung auf der Baustelle. Mit diesem Formular informieren Sie uns unkompliziert über den geplanten Abbruch.
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