Vollmacht zur Anmeldung der Eheschließung

Die Anmeldung zur Eheschließung muss grundsätzlich von beiden Partnern gemeinsam erfolgen. Ist einer von Ihnen beim Termin verhindert (z. B. beruflich oder krankheitsbedingt)? Mit dieser Vollmacht kann der andere Partner die Anmeldung zur Eheschließung allein vornehmen. Bitte bringen Sie das Formular vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit.
FORMULAR HERUNTERLADEN