Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

Wichtig für Ihre Anmeldung: Der Mietvertrag allein reicht leider nicht aus. Nach dem Bundesmeldegesetz benötigen Sie zwingend diese schriftliche Bestätigung Ihres Vermieters (Wohnungsgebers) über den Einzug. Bitte lassen Sie das Formular ausfüllen und bringen Sie es zu Ihrem Termin im Einwohnermeldeamt mit.
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