Ortsrecht (Satzungen und Ordnungen)

Mehrere Paragraphenzeichen als 3D-Objekte, KI-generiertes Bild.

Die Satzungen und Ordnungen der Gemeinde Harztor sind das geltende Ortsrecht. Die Veröffentlichung dieser Satzungen stellt damit eine wichtige Grundlage für die Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger am Leben in unserer Gemeinde dar.

Ortsrechtliche Grundlagen

Hauptamt

1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Digital vor Ort: Diese Änderung regelt, wie wir Sie über wichtige Bauleitplanungen (z. B. neue Bebauungspläne) informieren. Die ausführlichen Pläne und Texte werden primär auf unserer Webseite veröffentlicht. Damit Sie nichts verpassen, hängen wir zusätzlich an den sieben offiziellen Verkündungstafeln in allen Ortsteilen einen Hinweis aus, der Sie auf die neuen Online-Informationen aufmerksam macht.

Hauptsatzung der Gemeinde Harztor

Die ‚Verfassung‘ unserer Gemeinde: Die Hauptsatzung regelt das Fundament des Zusammenlebens in Harztor. Sie legt die Rechte der fünf Ortsteile (Ortschaftsverfassung) fest, bestimmt die Spielregeln für den Gemeinderat und den Bürgermeister und regelt, wie Sie als Bürger beteiligt werden – etwa durch Einwohnerfragestunden oder Bürgerbegehren. Hier finden Sie schwarz auf weiß, wie unsere Demokratie vor Ort strukturiert ist.

2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Transparenz im Ehrenamt: Wer sich kommunalpolitisch engagiert, investiert viel Freizeit. Diese Satzung regelt, welche Aufwandsentschädigungen Gemeinderäte, Ortschaftsräte und die ehrenamtlichen Bürgermeister für ihre Arbeit und Sitzungsteilnahmen erhalten. Sie legt die Höhen der Sitzungsgelder und monatlichen Pauschalen fest, die ab Januar 2026 gelten, und schafft damit einen fairen Ausgleich für das politische Engagement.

Verwaltungskosten-Satzung

Was kostet der Behördengang? Ob Beglaubigung, Hausnummernvergabe oder eine Ersatz-Hundemarke – für individuelle Amtshandlungen erhebt die Gemeinde Gebühren. Diese Satzung regelt die Kostenerstattung und enthält das detaillierte Kostenverzeichnis, in dem Sie genau nachlesen können, welche Leistung was kostet.

Übersichtskarte zur Hauptsatzung

Harztor auf einen Blick: Diese Karte visualisiert das gesamte Gemeindegebiet und die geografische Lage unserer fünf Ortsteile – Ilfeld, Niedersachswerfen, Neustadt, Harzungen und Herrmannsacker. Auch kleinere Siedlungen wie Sophienhof sind hier verzeichnet, um die Ausdehnung der Landgemeinde anschaulich zu machen.

Die mit (*) gekennzeichneten Satzungen wurden mit der Satzung zur Anpassung der örtlichen Satzungen an § 2b UStG (§2b UStG – Anpassungssatzung) – siehe Kämmerei – angepasst.

Gebührensatzung Freibäder

Badespaß hoch drei: Diese Satzung regelt die Eintrittspreise für unsere Freibäder in Ilfeld, Neustadt und Niedersachswerfen. Das Besondere: Unsere Tickets und Saisonkarten gelten flexibel in allen drei Einrichtungen. Hier finden Sie alle Tarife im Detail – von der Tageskarte über den günstigen Feierabend-Tarif bis hin zu den Gebühren für Liegestühle oder Warmwasserduschen.

1. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Wichtig für Eltern zur Mittagsverpflegung: Diese Änderung regelt, wie das Essen bezahlt wird. In den Kitas ‚Rappelkiste‘ (Ilfeld) und ‚Regenbogen‘ (Neustadt) rechnen Sie das Mittagessen nun direkt mit dem externen Anbieter ab. Für die Kita ‚Wirbelwind‘ (Niedersachswerfen) bucht weiterhin die Gemeinde ab; hier wurde der Preis für das Mittagessen auf 3,00 € pro Tag angepasst.

Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die Ausschüsse und die Ortschaftsräte

Wie funktioniert Politik in der Praxis? Diese Geschäftsordnung regelt die internen Abläufe: Wie oft muss der Gemeinderat tagen? Wann sind Sitzungen öffentlich? Und welche Entscheidungen darf der Bürgermeister allein treffen (z. B. Verträge bis 5.000 €), um die Verwaltung handlungsfähig zu halten? Hier sind die Pflichten der Ratsmitglieder und die Zuständigkeiten der vier Ausschüsse (Haupt-, Bau-, Finanz- sowie Tourismus-/Sozialausschuss) transparent festgelegt.

1. Änderung zur Seniorenbeiratssatzung

Mehr Spielraum für unsere Seniorenarbeit: Diese Änderung stärkt die Handlungsfähigkeit des Beirats erheblich. Um Projekte und laufende Angelegenheiten besser gestalten zu können, wurde das jährliche Budget (Barkasse) von 50 € auf 500 € verzehnfacht. Zudem wird das Engagement des Vorsitzes nun mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 50 € gewürdigt.

Gebührensatzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Transparenz bei den Elternbeiträgen: Was kostet der Krippen- oder Kindergartenplatz? Diese Satzung regelt die monatlichen Gebühren – fair gestaffelt nach dem Alter Ihres Kindes, der Betreuungszeit und der Anzahl der Geschwister. Gut zu wissen: Die letzten 24 Monate vor dem regulären Schuleintritt sind beitragsfrei. Zudem finden Sie hier alle Infos zu den Kosten für die Verpflegung.

Satzung über die Benutzung der Freibäder

Spielregeln für ungetrübten Badespaß: In unseren drei Freibädern sollen sich alle Gäste wohlfühlen und sicher erholen. Diese Satzung regelt das Miteinander im Wasser und auf der Wiese – von der Badekleidung über das Verhalten an den Sprungtürmen bis hin zur Aufsichtspflicht. Zudem definiert sie die Ticket-Arten wie Saison- oder Feierabendkarten.

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gesundheitsschutz für die Kleinsten: Diese Änderung setzt die Vorgaben des Masernschutzgesetzes um. Sie regelt verbindlich, dass Eltern vor der Aufnahme eines Kindes (ab einem Jahr) einen Nachweis über den Masernschutz – etwa durch den Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis – vorlegen müssen.

Seniorenbeiratssatzung

Mitreden ab 60: Der Seniorenbeirat ist die unabhängige Interessenvertretung für die ältere Generation in Harztor. Diese Satzung regelt die Aufgaben und Rechte des Beirats – von der Beratung des Gemeinderats bis zum Vorschlagsrecht – sowie die Wahl der zehn ehrenamtlichen Mitglieder.

Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Alles Wichtige für die Kleinsten: Diese Satzung regelt den Alltag in unseren drei kommunalen Kitas ‚Rappelkiste‘, ‚Wirbelwind‘ und ‚Regenbogen‘. Sie definiert die Rahmenbedingungen für die Betreuung – von der Anmeldung (bitte 6 Monate im Voraus!) über die Aufsichtspflicht bis hin zu den Regelungen bei Krankheit.

Finanzverwaltung (Steueramt / Kasse / Kämmerei)

Die mit (*) gekennzeichneten Satzungen wurden mit der Satzung zur Anpassung der örtlichen Satzungen an § 2b UStG (§ 2b UStG Anpassungssatzung) angepasst.

Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages für die Ortschaft Neustadt (*)

Als staatlich anerkannter Luftkurort bietet Neustadt besondere Erholungsmöglichkeiten. Diese Satzung regelt den Kurbeitrag, der direkt in die Pflege von Kurpark, Wanderwegen und touristischen Angeboten fließt. Hier erfahren Sie alles über die aktuellen Tagessätze für Übernachtungsgäste sowie über Befreiungen, etwa für Kinder unter sechs Jahren, beruflich Reisende oder Schwerbehinderte.

Satzung zur Anpassung der örtlichen Satzungen an § 2b UStG (§ 2 UStG Anpassungssatzung)

Auch Kommunen müssen sich an neues Steuerrecht halten. Seit 2025 gilt für die Gemeinde Harztor in vielen Bereichen die Umsatzsteuerpflicht – ähnlich wie bei einem Wirtschaftsunternehmen. Diese Satzung passt formal sechs bestehende Gebührenordnungen an die neue Rechtslage an (u. a. für die Mehrzweckhalle Herrmannsacker, das Heimatmuseum, Friedhöfe und den Kurbeitrag). Der Kern: Wo der Gesetzgeber es vorschreibt, wird nun offiziell die Mehrwertsteuer erhoben und abgeführt.

Haushaltssatzung der Gemeinde Harztor für 2025

Der finanzielle Fahrplan für das Jahr: Diese Satzung regelt verbindlich alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde Harztor – immerhin ein Volumen von über 13 Millionen Euro im laufenden Betrieb. Die wichtigste Nachricht für Eigentümer und Unternehmen: Die Steuersätze (Hebesätze) für Grundsteuer A, B und Gewerbesteuer bleiben für 2025 unverändert stabil. Zudem plant die Gemeinde für dieses Jahr ohne neue Kredite für Investitionen auszukommen.

Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Gute Nachrichten für Eigentümer und Unternehmen: Die Gemeinde Harztor hält die Steuersätze stabil. Diese Satzung legt verbindlich fest, mit welchem Prozentsatz (Hebesatz) die Grundsteuer und die Gewerbesteuer berechnet werden. Für das Jahr 2025 bleiben alle Sätze unverändert auf dem Niveau des Vorjahres: Grundsteuer A (Landwirtschaft) 320 v.H., Grundsteuer B (Grundstücke) 489 v.H. und Gewerbesteuer 380 v.H.

Anpassung der örtlichen Entgeltordnungen an § 2b UStG (§ 2b UStG – Anpassungsentgeltordnung)

Wenn Sie Räumlichkeiten der Gemeinde mieten, gilt seit 2025 neues Steuerrecht. Diese Ordnung passt die Mietpreise für den Seniorentreff Niedersachswerfen, den Saal in Neustadt, die Dorfgemeinschaftshäuser in Harzungen und Herrmannsacker sowie das Sitzungszimmer in Ilfeld an. Der Kern: Zu den bekannten Nutzungsentgelten kommt nun – wo gesetzlich vorgeschrieben – die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hinzu.

Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate

Steuern für das Glücksspiel: Wer in Harztor gewerblich Spielautomaten aufstellt – ob mit oder ohne Gewinnmöglichkeit – ist steuerpflichtig. Diese Satzung regelt die Höhe der monatlichen Abgaben, differenziert nach Standort (z. B. Spielhalle oder Gaststätte) und Geräteart, sowie die Anmeldefristen für Aufsteller.

Satzung über die Erhebung von Hundesteuern

Vierbeiner anmelden: Wer einen Hund hält, muss Hundesteuer zahlen. Diese Satzung regelt die Höhe – aktuell 50,00 € jährlich für jeden Hund (400,00 € für gefährliche Hunde). Zudem finden Sie hier die Bedingungen für Steuerbefreiungen (z. B. für Rettungshunde) und Ermäßigungen (z. B. für Jagdhunde).

Ordnungsamt

Die mit (*) gekennzeichneten Satzungen wurden mit der Satzung zur Anpassung der örtlichen Satzungen an § 2b UStG (§2b UStG – Anpassungssatzung) – siehe Kämmerei – angepasst.

Satzung zur Regelung der Aufwandsentschädigung der Freiwilligen Feuerwehren

Unsere Feuerwehrleute sind rund um die Uhr für Ihre Sicherheit da – und das komplett ehrenamtlich. Doch Führungskräfte wie Wehrführer oder Spezialisten wie die Gerätewarte leisten weit über die Einsätze hinaus enorme Organisationsarbeit und Wartung. Diese Satzung regelt fair und transparent, welche pauschalen Entschädigungen sie für diese zusätzliche Verantwortung und den zeitlichen Aufwand erhalten.

1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung des Marktwesens

Wo gibt es frische Waren? Diese Änderungssatzung legt den Standort für den Wochenmarkt im Ortsteil Ilfeld neu und verbindlich fest. Um für Händler und Besucher einen zentralen und gut erreichbaren Anlaufpunkt zu schaffen, findet das Markttreiben nun offiziell ausschließlich auf dem Parkplatz direkt vor der Gemeindeverwaltung (Ilgerstraße 23) statt.

Lärmaktionsplan Gemeinde Harztor

Wo ist es laut in Harztor? Dieser Plan analysiert die Lärmbelastung, insbesondere entlang der Bundesstraße 4 in Niedersachswerfen und Ilfeld. Das Ergebnis bestätigt, dass viele Anwohner tagsüber und nachts durch Verkehrslärm belastet sind. Da die B4 jedoch eine Bundesstraße ist, liegt die Zuständigkeit für Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Flüsterasphalt, Tempolimits) nicht bei der Gemeinde, sondern beim Land Thüringen. Der Plan dokumentiert die Situation offiziell, um den Druck auf die zuständigen Behörden aufrechtzuerhalten.

1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Wenn es brennt oder Menschen in Gefahr sind, ist der Einsatz unserer Feuerwehr für Sie natürlich kostenfrei. Doch für technische Hilfeleistungen im privaten Interesse (z. B. Beseitigung einer Ölspur auf Privatgrund oder Fehlalarme durch private Brandmeldeanlagen) muss die Gemeinde die Kosten in Rechnung stellen. Diese Änderungssatzung passt die Gebühren für Personal und Fahrzeuge (wie Löschfahrzeuge oder Kommandowagen) an die gestiegenen Betriebskosten an, damit diese Spezialleistungen nicht die Allgemeinheit belasten.

Satzung der Gemeinde Harztor über die Freiwilligen Feuerwehren

Das Fundament für unsere Sicherheit: Diese Satzung regelt die Organisation der Freiwilligen Feuerwehren und der Wasserwehr in Harztor. Sie legt fest, wie der Brandschutz in den Ortsteilen funktioniert, wer die Leitung hat und welche Rechte und Pflichten für unsere aktiven Kameradinnen und Kameraden gelten. Damit wird sichergestellt, dass im Notfall schnelle und qualifizierte Hilfe bereitsteht.

Organisationsplan Wasserwehr der Gemeinde Harztor

Wenn die Pegel steigen, muss jeder Handgriff sitzen. Dieser Plan ist das ‚Drehbuch‘ für den Hochwasserschutz in Harztor. Er identifiziert präzise die Risikogebiete an Zorge, Bere und den Bächen (z. B. Teichstraße oder B81) und regelt die Alarmkette. Hier ist festgelegt, dass der Bürgermeister die Gesamtverantwortung trägt und das Gerätehaus Niedersachswerfen als Einsatzzentrale dient. Er sichert zudem die Versorgung unserer Einsatzkräfte bei langen Gefahrenlagen.

Ordnungsbehördliche Verordnung

Spielregeln für ein gutes Miteinander: Damit sich alle in Harztor wohlfühlen, braucht es klare Leitplanken für den öffentlichen Raum. Diese Verordnung regelt wichtige Alltagsthemen – von der Aufsichtspflicht bei Hunden und dem Verbot der Taubenfütterung bis hin zum sicheren Umgang mit Feuerkörben oder dem Rodeln auf Straßen. Sie dient der Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung in allen Ortsteilen.

Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Wann kostet die Feuerwehr Geld? Grundsätzlich ist die Rettung bei Bränden und Katastrophen für Sie kostenfrei. Wenn die Kameraden jedoch für technische Hilfeleistungen im privaten Interesse ausrücken (z. B. Beseitigung einer Ölspur auf Privatgrund oder Wespennester), muss die Gemeinde die Kosten in Rechnung stellen. Diese Satzung listet transparent auf, welche Gebühren für Personal, Fahrzeuge und Material anfallen.

Satzung der Gemeinde Harztor über die Freiwilligen Feuerwehren

Das Rückgrat unserer Sicherheit: Diese Satzung regelt die Organisation der Freiwilligen Feuerwehr als öffentliche Einrichtung der Gemeinde. Sie definiert die Struktur der Ortsfeuerwehren, die Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz sowie die Rechte und Pflichten der Einsatzkräfte unter der Leitung des Ortsbrandmeisters.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

Gebühren für den öffentlichen Raum: Wenn Sie Straßen, Wege oder Plätze über den normalen Verkehr hinaus nutzen möchten – etwa für Baugerüste, Schuttcontainer oder Tische für die Außengastronomie –, fallen Gebühren an. Diese Satzung regelt die Höhe der Kosten, die sich fair nach der Art, der Dauer und der Größe der beanspruchten Fläche richten.

Satzung zur Regelung des Marktwesens

Buntes Markttreiben mit Ordnung: Ob Wochenmarkt oder Spezialmarkt – diese Satzung regelt das Miteinander von Händlern und Besuchern. Sie definiert die Marktzeiten, die zugelassenen Waren und die Vergabe der Standplätze, damit der Marktverkehr sicher und fair abläuft.

Satzung über die Erhebung von Gebühren im Marktwesen

Was kostet der Marktstand? Diese Satzung regelt die Gebühren für Händler auf unseren Wochen- und Spezialmärkten. Die Preise richten sich fair nach der Standgröße und der Art des Marktes. Wichtig: Seit Januar 2025 finden die Wochenmärkte zentral auf dem Parkplatz vor der Gemeindeverwaltung in Ilfeld statt.

Satzung über die Straßenreinigung

Saubere Straßen und sichere Gehwege: Diese Satzung regelt, wann und wo Anlieger zum Besen oder zur Schneeschaufel greifen müssen. Hier finden Sie die Zeiten für den Winterdienst (werktags ab 07:00 Uhr) und die Regeln zu Streumitteln (Achtung: Salz ist meist tabu) – damit alle sicher ans Ziel kommen.

Friedhofsgebührensatzung

Was kostet die letzte Ruhe? Diese Satzung regelt die Gebühren für die Nutzung der Friedhöfe in Harztor. Hier finden Sie transparent aufgelistet, welche Kosten für die verschiedenen Grabarten (z. B. Urnen- oder Wahlgrab), die Bestattung selbst und die Nutzung der Trauerhalle anfallen.

Friedhofssatzung

Würde und Ruhe bewahren: Diese Satzung bildet den Rahmen für die Ordnung auf unseren Friedhöfen. Sie regelt das Verhalten der Besucher, die Öffnungszeiten und die Gestaltung der Grabstätten. Zudem sind hier die verschiedenen Bestattungsarten sowie die Ruhefristen festgelegt – beispielsweise 20 Jahre für Erdbestattungen und 15 Jahre für Urnen.

Satzung über Sondernutzung an öffentlichen Straßen

Platz für mehr als nur Verkehr: Ob Baugerüst, Werbeaufsteller oder Außengastronomie – wer öffentliche Straßen und Wege für eigene Zwecke nutzen möchte, braucht eine Erlaubnis. Diese Satzung regelt die Spielregeln für diese Sondernutzungen, damit Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum gewahrt bleiben.

Bauamt

Die mit (*) gekennzeichneten Satzungen wurden mit der Satzung zur Anpassung der örtlichen Satzungen an § 2b UStG (§2b UStG – Anpassungssatzung) – siehe Kämmerei – angepasst.

Satzung der Gemeinde Harztor über die Erhebung von Beiträgen für die Erschließung öffentlicher Anlagen und Straßen

Wenn neues Bauland entsteht: Diese Satzung regelt die Kostenbeteiligung der Eigentümer, wenn Straßen, Wege oder Plätze erstmals hergestellt werden (Ersterschließung). Da diese Maßnahmen den Wert der Grundstücke steigern, tragen die Anlieger 90 Prozent der Kosten. Die Höhe richtet sich fair nach der Grundstücksfläche und der Nutzungsmöglichkeit.

Satzung zum Schutz des Baumbestandes

Grünes Erbe bewahren: Bäume sind wichtig für unser Klima und das Ortsbild. Diese Satzung regelt, welche Bäume geschützt sind (z. B. Laubbäume ab 60 cm Stammumfang) und wann eine Fällung ausnahmsweise genehmigt werden kann. Zudem finden Sie hier Infos zu notwendigen Ersatzpflanzungen.

Benutzungs- und Gebührenordnungen für Räumlichkeiten und Plätze, die angemietet werden können

Gebührenordnung für die Benutzung des Festplatzes Niedersachswerfen

Sie planen eine Veranstaltung auf dem Festplatz in Niedersachswerfen? Hier finden Sie die aktuellen Mietpreise. Die Pauschale beträgt 200 Euro pro Veranstaltung. Eine gute Nachricht für das Ehrenamt: Ortsansässige Vereine nutzen den Platz grundgebührenfrei. Bitte beachten Sie, dass Nebenkosten für Strom und Wasser zusätzlich nach Ihrem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden.

Benutzungsordnung des Festplatzes Niedersachswerfen

Die Spielregeln für Ihre Veranstaltung: Diese Ordnung regelt die Vermietung des Festplatzes an Vereine und Gewerbetreibende. Hier erfahren Sie, welche Pflichten Mieter haben (z. B. Reinigung, Müllentsorgung), wie die Versorgung mit Strom und Wasser geregelt ist und dass eine persönliche Abnahme durch den Ortschaftsbürgermeister erfolgt.

Benutzungsordnung des Seniorentreffs Niedersachswerfen

Raum für Begegnung und Feiern: Der Seniorentreff in Niedersachswerfen (Kirchplatz 2) steht nicht nur für die Seniorenarbeit offen, sondern kann auch für private Anlässe gemietet werden. Diese Ordnung regelt, wie Sie die Räumlichkeiten für Familienfeiern oder Geburtstage nutzen können, und legt die Rechte und Pflichten für ein geordnetes Miteinander fest.

Entgeltordnung für die Benutzung des Seniorentreffs Niedersachswerfen

Was kostet die Miete? Passend zur Benutzungsordnung regelt diese Satzung die Preise für die private Nutzung des Seniorentreffs in Niedersachswerfen. Hier finden Sie die gestaffelten Pauschalen für eintägige oder mehrtägige Feiern sowie die Regelungen zur Kaution und Fälligkeit.“

Benutzungsordnung des Sitzungszimmers im Alten Rathaus Ilfeld

Treffpunkt mit Geschichte: Das Sitzungszimmer im Alten Rathaus Ilfeld (Ilgerstraße 51) steht vorrangig für Gruppen nach einem Museumsbesuch oder für Vereine zur Verfügung. Diese Ordnung regelt die Abstimmung mit dem Ortschaftsbürgermeister sowie die Rechte und Pflichten für einen sorgsamen Umgang mit dem historischen Gebäude.

Entgeltordnung für die Benutzung des Sitzungszimmers im Alten Rathaus Ilfeld

Was kostet die Miete? Ergänzend zur Benutzungsordnung legt dieses Dokument die Gebühren für das Sitzungszimmer im Alten Rathaus Ilfeld fest. Hier finden Sie die Tarife für Vereine und private Zusammenkünfte – transparent gestaffelt nach Nutzerkreis und Dauer.

Benutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses Harzungen

Ein Zuhause für unsere Vereine: Das Dorfgemeinschaftshaus in Harzungen ist der Dreh- und Angelpunkt für das gesellschaftliche Leben im Ort. Diese Ordnung legt fest, wie ortsansässige Vereine und Verbände die Räume nutzen können, um Traditionen zu pflegen und die Dorfgemeinschaft zu stärken.

Entgeltordnung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Harzungen

Was kostet die Miete? Ergänzend zur Benutzungsordnung regelt dieses Dokument die Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus in Harzungen. Hier finden Sie die Tarife für private Feiern oder Veranstaltungen – transparent gestaffelt nach Nutzungsdauer und Art, inklusive der Regelungen zu den Betriebskosten.

Benutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses Herrmannsacker

Raum für Gemeinschaft: Das Dorfgemeinschaftshaus in Herrmannsacker steht Vereinen und Privatpersonen offen. Ob Familienfeier im Saal oder Vereinsversammlung im Gastraum – diese Ordnung regelt die Anmietung, die Fristen für den Antrag und die Hausregeln für ein gelungenes Miteinander.

Entgeltordnung für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses Herrmannsacker

Was kostet die Miete? Ergänzend zur Benutzungsordnung regelt dieses Dokument die Gebühren für das Dorfgemeinschaftshaus in Herrmannsacker. Hier finden Sie die Tarife für private Feiern oder Veranstaltungen – transparent gestaffelt nach Nutzungsdauer und Art.

Benutzungsordnung des Saals Hohnstein Neustadt

Feiern im Herzen von Neustadt: Der Saal Hohnstein (Burgstraße 41) steht Vereinen und Privatpersonen für Veranstaltungen offen. Ob Vereinsfest oder private Feier – diese Ordnung regelt die Rahmenbedingungen für die Anmietung, vom Antrag bis zum Nutzungsvertrag, damit Ihr Event reibungslos über die Bühne geht.

Entgeltordnung für die Benutzung des Saals Hohnstein Neustadt

Was kostet die Miete? Ergänzend zur Benutzungsordnung legt dieses Dokument die Gebühren für den Saal Hohnstein in Neustadt fest. Hier finden Sie die Tarife für Ihre Veranstaltung – transparent gestaffelt nach Nutzungsdauer und Art der Nutzung.

Gebührensatzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle Herrmannsacker (*)

Was kostet die Miete? Ergänzend zur Benutzungsordnung regelt dieses Dokument die Gebühren für die Mehrzweckhalle in Herrmannsacker. Gute Nachricht für das Ehrenamt: Für ortsansässige Vereine ist die Nutzung kostenfrei. Für private Feiern oder auswärtige Nutzer gilt eine transparente Pauschale pro Person und Stunde.

Satzung über die Benutzung der Mehrzweckhalle Herrmannsacker (*)

Raum für Sport und Kultur: Die Mehrzweckhalle in Herrmannsacker steht vorrangig unseren ortsansässigen Vereinen kostenfrei zur Verfügung. Aber auch Privatpersonen oder Auswärtige können die Halle für Veranstaltungen mieten. Diese Satzung klärt die Spielregeln – vom schriftlichen Antrag über die Übergabe bis hin zur Haftung.

Gebührensatzung für die Benutzung des Heimatmuseums Neustadt

Geschichte zum kleinen Preis: Diese Satzung regelt die Eintrittsgebühren für das Heimatmuseum in Neustadt. Erwachsene zahlen 1,00 €, Kinder und Gruppen ab 10 Personen erhalten eine Ermäßigung. Tipp für Urlauber: Mit der Kurkarte zahlen Sie nur die Hälfte.

Satzung über die Benutzung des Heimatmuseums Neustadt

Zeitreise mit Regeln: Das Heimatmuseum im ‚Alten Tor‘ steht allen Interessierten offen. Diese Satzung dient dem Schutz der historischen Exponate und regelt das Verhalten im Haus – etwa das Fotoverbot oder die Abgabepflicht für Taschen. Zudem legt sie fest, dass eine Anmeldung in der Neustadt-Information erforderlich ist.