Lebenslage: Ausweis und Dokumente

Ihre Ansprechpartner:

Frau Meinhardt

Einwohnermeldeamt

Passende Formulare:

Einwohnermeldeamt

Befreiung von der Ausweispflicht

Wenn Sie oder ein Angehöriger aufgrund von Krankheit, einer Behinderung oder dem dauerhaften Aufenthalt in einem Pflegeheim nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen können, ist ein Personalausweis oft nicht mehr zwingend notwendig. Um Sie in dieser Situation zu entlasten, können Sie die Befreiung von der Ausweispflicht hier bequem digital beantragen und die nötigen Nachweise (z. B. Betreuerausweis oder Heim-Bescheinigung) direkt hochladen – ganz ohne Termin im Amt.

Einwohnermeldeamt

Verlustmeldung Personalausweis

Ausweis weg? Keine Panik, aber schnelles Handeln ist wichtig. Melden Sie den Verlust bitte unverzüglich hier, um Missbrauch zu verhindern und Bußgelder zu vermeiden. Der Vorteil für Sie: Wir informieren automatisch die Polizei, sodass Sie sich den extra Weg dorthin sparen.

Einwohnermeldeamt

Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre

Ihre Daten gehören Ihnen. Wenn Sie nicht möchten, dass das Meldeamt Ihre Daten automatisch an Parteien, die Bundeswehr, Religionsgesellschaften oder Adressbuchverlage weitergibt, können Sie dem hier ganz einfach widersprechen – ohne Angabe von Gründen. Auch bei Gefahr für Leib und Leben können Sie hier eine umfassende Auskunftssperre beantragen.

Einwohnermeldeamt

Elektronische Wohnsitzanmeldung

Der Umzug ist stressig genug – der Behördengang muss es nicht sein. Ab sofort können Sie sich in Harztor ganz bequem digital an-, um- oder abmelden. Nutzen Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) rund um die Uhr vom Sofa aus. Sie benötigen lediglich Ihren Personalausweis mit Online-Funktion, die AusweisApp und ein BundID-Konto. Der neue Adressaufkleber für Ihren Ausweis kommt dann automatisch per Post.

Geltende Satzungen und Ordnungen:

Hauptamt

Verwaltungskosten-Satzung

Was kostet der Behördengang? Ob Beglaubigung, Hausnummernvergabe oder eine Ersatz-Hundemarke – für individuelle Amtshandlungen erhebt die Gemeinde Gebühren. Diese Satzung regelt die Kostenerstattung und enthält das detaillierte Kostenverzeichnis, in dem Sie genau nachlesen können, welche Leistung was kostet.