Lebenslage: Rathaus und Politik

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Herr Daniel

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Tourismus-Information in Neustadt

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Geltende Satzungen und Ordnungen:

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Geschäftsordnung für den Gemeinderat, die Ausschüsse und die Ortschaftsräte

Wie funktioniert Politik in der Praxis? Diese Geschäftsordnung regelt die internen Abläufe: Wie oft muss der Gemeinderat tagen? Wann sind Sitzungen öffentlich? Und welche Entscheidungen darf der Bürgermeister allein treffen (z. B. Verträge bis 5.000 €), um die Verwaltung handlungsfähig zu halten? Hier sind die Pflichten der Ratsmitglieder und die Zuständigkeiten der vier Ausschüsse (Haupt-, Bau-, Finanz- sowie Tourismus-/Sozialausschuss) transparent festgelegt.

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2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Transparenz im Ehrenamt: Wer sich kommunalpolitisch engagiert, investiert viel Freizeit. Diese Satzung regelt, welche Aufwandsentschädigungen Gemeinderäte, Ortschaftsräte und die ehrenamtlichen Bürgermeister für ihre Arbeit und Sitzungsteilnahmen erhalten. Sie legt die Höhen der Sitzungsgelder und monatlichen Pauschalen fest, die ab Januar 2026 gelten, und schafft damit einen fairen Ausgleich für das politische Engagement.

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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Digital vor Ort: Diese Änderung regelt, wie wir Sie über wichtige Bauleitplanungen (z. B. neue Bebauungspläne) informieren. Die ausführlichen Pläne und Texte werden primär auf unserer Webseite veröffentlicht. Damit Sie nichts verpassen, hängen wir zusätzlich an den sieben offiziellen Verkündungstafeln in allen Ortsteilen einen Hinweis aus, der Sie auf die neuen Online-Informationen aufmerksam macht.

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Hauptsatzung der Gemeinde Harztor

Die ‚Verfassung‘ unserer Gemeinde: Die Hauptsatzung regelt das Fundament des Zusammenlebens in Harztor. Sie legt die Rechte der fünf Ortsteile (Ortschaftsverfassung) fest, bestimmt die Spielregeln für den Gemeinderat und den Bürgermeister und regelt, wie Sie als Bürger beteiligt werden – etwa durch Einwohnerfragestunden oder Bürgerbegehren. Hier finden Sie schwarz auf weiß, wie unsere Demokratie vor Ort strukturiert ist.

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1. Änderung zur Seniorenbeiratssatzung

Mehr Spielraum für unsere Seniorenarbeit: Diese Änderung stärkt die Handlungsfähigkeit des Beirats erheblich. Um Projekte und laufende Angelegenheiten besser gestalten zu können, wurde das jährliche Budget (Barkasse) von 50 € auf 500 € verzehnfacht. Zudem wird das Engagement des Vorsitzes nun mit einer monatlichen Aufwandsentschädigung von 50 € gewürdigt.

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Seniorenbeiratssatzung

Mitreden ab 60: Der Seniorenbeirat ist die unabhängige Interessenvertretung für die ältere Generation in Harztor. Diese Satzung regelt die Aufgaben und Rechte des Beirats – von der Beratung des Gemeinderats bis zum Vorschlagsrecht – sowie die Wahl der zehn ehrenamtlichen Mitglieder.

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Übersichtskarte zur Hauptsatzung

Harztor auf einen Blick: Diese Karte visualisiert das gesamte Gemeindegebiet und die geografische Lage unserer fünf Ortsteile – Ilfeld, Niedersachswerfen, Neustadt, Harzungen und Herrmannsacker. Auch kleinere Siedlungen wie Sophienhof sind hier verzeichnet, um die Ausdehnung der Landgemeinde anschaulich zu machen.