1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Wenn es brennt oder Menschen in Gefahr sind, ist der Einsatz unserer Feuerwehr für Sie natürlich kostenfrei. Doch für technische Hilfeleistungen im privaten Interesse (z. B. Beseitigung einer Ölspur auf Privatgrund oder Fehlalarme durch private Brandmeldeanlagen) muss die Gemeinde die Kosten in Rechnung stellen. Diese Änderungssatzung passt die Gebühren für Personal und Fahrzeuge (wie Löschfahrzeuge oder Kommandowagen) an die gestiegenen Betriebskosten an, damit diese Spezialleistungen nicht die Allgemeinheit belasten.
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