1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen

Gesundheitsschutz für die Kleinsten: Diese Änderung setzt die Vorgaben des Masernschutzgesetzes um. Sie regelt verbindlich, dass Eltern vor der Aufnahme eines Kindes (ab einem Jahr) einen Nachweis über den Masernschutz – etwa durch den Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis – vorlegen müssen.
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