2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung

Transparenz im Ehrenamt: Wer sich kommunalpolitisch engagiert, investiert viel Freizeit. Diese Satzung regelt, welche Aufwandsentschädigungen Gemeinderäte, Ortschaftsräte und die ehrenamtlichen Bürgermeister für ihre Arbeit und Sitzungsteilnahmen erhalten. Sie legt die Höhen der Sitzungsgelder und monatlichen Pauschalen fest, die ab Januar 2026 gelten, und schafft damit einen fairen Ausgleich für das politische Engagement.
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