Anpassung der örtlichen Entgeltordnungen an § 2b UStG (§ 2b UStG – Anpassungsentgeltordnung)

Wenn Sie Räumlichkeiten der Gemeinde mieten, gilt seit 2025 neues Steuerrecht. Diese Ordnung passt die Mietpreise für den Seniorentreff Niedersachswerfen, den Saal in Neustadt, die Dorfgemeinschaftshäuser in Harzungen und Herrmannsacker sowie das Sitzungszimmer in Ilfeld an. Der Kern: Zu den bekannten Nutzungsentgelten kommt nun – wo gesetzlich vorgeschrieben – die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hinzu.
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