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Benutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses Herrmannsacker

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Worum geht es?

Die Benutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses (DGH) in der Ortschaft Herrmannsacker regelt die Nutzung dieser gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, deren Zweck die Erhaltung, Pflege und Förderung des gemeindlichen Gemeinschaftslebens ist. Die Einrichtung steht insbesondere ortsansässigen gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Interessengruppen sowie Privatpersonen zur Verfügung. Die Überlassung der Räumlichkeiten (Gastraum, Versammlungsraum, Saal) erfolgt nur auf schriftlichen Antrag (mindestens eine Woche vor Nutzung) und bedarf des Abschlusses eines Nutzungsvertrages. Die Nutzer sind verpflichtet, die Räumlichkeiten nach der Veranstaltung zu reinigen und in dem bei der Besichtigung angetroffenen Zustand zu versetzen.