Benutzungsordnung des Dorfgemeinschaftshauses Herrmannsacker

Raum für Gemeinschaft: Das Dorfgemeinschaftshaus in Herrmannsacker steht Vereinen und Privatpersonen offen. Ob Familienfeier im Saal oder Vereinsversammlung im Gastraum – diese Ordnung regelt die Anmietung, die Fristen für den Antrag und die Hausregeln für ein gelungenes Miteinander.
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