Logo des Portals Harzspots.com

Benutzungsordnung des Festplatzes Niedersachswerfen

Veröffentlicht am:

Worum geht es?

Die Benutzungsordnung für den Festplatz Niedersachswerfen (Große Bahnhofstraße 43) regelt die Nutzung des Platzes als öffentliche Einrichtung der Gemeinde Harztor, wobei eine Überlassung nur nach gesonderter Genehmigung erfolgt. Der Festplatz wird aufgrund seiner Beschaffenheit ausschließlich als Festplatz vermietet, primär an örtliche Vereine und Gewerbetreibende. Die Nutzer des Platzes erkennen mit der Inanspruchnahme die Bedingungen der Benutzungsordnung an und sind verpflichtet, den Festplatz nach der Veranstaltung zu reinigen und in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die Versorgung mit Wasser und Strom erfolgt über die vorhandenen Abnahmestellen. Vor dem Verlassen des Platzes erfolgt eine gemeinsame Abnahme des Platzes durch den Ortschaftsbürgermeister und den Nutzer.