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Benutzungsordnung des Saals Hohnstein Neustadt

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Worum geht es?

Die Benutzungsordnung für den Saal Hohnstein in der Ortschaft Neustadt/Harz regelt die Nutzung dieser gemeindlichen öffentlichen Einrichtung (Burgstraße 41). Die Satzung legt die Rahmenbedingungen fest, unter denen die Räumlichkeiten (vermutlich für Veranstaltungen, Feste und Versammlungen) an ortsansässige Vereine, Verbände und Privatpersonen überlassen werden können. Die Überlassung bedarf eines Antrags und der Abschluss eines Nutzungsvertrages ist notwendig, wobei der Nutzer für alle durch ihn verursachten Schäden haftet. Die Satzung ist die organisatorische Grundlage, auf die sich die Entgeltordnung bezieht, welche die konkreten Gebühren für die Nutzung festsetzt.