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Friedhofsgebührensatzung

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Worum geht es?

Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Harztor dient als rechtliche Grundlage für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der gemeindlichen Friedhöfe und der damit verbundenen Einrichtungen und Dienstleistungen. Ziel dieser Satzung ist die Deckung der Kosten, die der Gemeinde durch den Betrieb und die Unterhaltung der Friedhöfe entstehen, wobei die Gebühren dem Äquivalenzprinzip folgen müssen, das heißt, sie sollen die tatsächlichen Kosten möglichst genau abbilden. Die Gebührenpflicht entsteht dabei typischerweise mit der Inanspruchnahme einer Leistung oder der Vergabe von Nutzungsrechten an Grabstätten. Schuldner der Gebühr ist in der Regel derjenige, der die Leistung veranlasst oder zu dessen Gunsten die Leistung erbracht wird. Die Satzung ist somit ein unverzichtbares Instrument, um die würdige Bestattungskultur und die Pflege der Friedhöfe langfristig und solide zu finanzieren.

Die Gebührentabelle ist umfassend und umfasst verschiedene, detailliert kalkulierte Positionen. Zu den wichtigsten Gebühren zählen die Gebühren für die Verwaltungstätigkeit (wie die Erstverleihung oder Verlängerung von Grabnutzungsrechten), die Gebühren für die eigentlichen Bestattungen (z. B. für das Ausheben und Verfüllen der Grabstätten, die Benutzung der Leichenhalle), sowie die Gebühren für das Nutzungsrecht an Grabstätten selbst (wie Reihen-, Wahl- oder Urnengräber). Die Gebühren für eine Wahlgrabstätte für Särge für 20 Jahre Nutzung liegen beispielsweise bei 400,00 Euro, während die Gebühr für die Bestattung eines Sarges (inkl. Ausheben und Verfüllen) 630,00 Euro beträgt. Auch Gebühren für die Zulassung von Grabmalen oder die Umbettung von Leichen oder Aschen sind in der Satzung genau festgelegt.