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Friedhofssatzung

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Worum geht es?

Die Friedhofssatzung der Gemeinde Harztor ist die ordnungsrechtliche Grundlage für alle gemeindlichen Friedhöfe. Sie regelt nicht nur die äußeren Abläufe und das Verhalten der Besucher, sondern auch die Rahmenbedingungen für die Bestattungsformen und die Gestaltung der Grabstätten. Ziel ist es, die Friedhöfe als Stätten der Ruhe, der Würde und der Trauer zu sichern und gleichzeitig die Totenruhe zu gewährleisten. Die Satzung definiert, dass die Friedhöfe täglich während der festgesetzten Zeiten für jedermann geöffnet sind, wobei die Verwaltung jedoch bei besonderen Anlässen oder Witterungsverhältnissen das Betreten einschränken kann. Sie enthält detaillierte Vorschriften zum Verhalten der Besucher, wie die Untersagung von lärmintensiven Arbeiten, aggressiven Verhaltensweisen oder dem Fahren mit Fahrzeugen ohne Erlaubnis, um die Andacht und Ordnung zu wahren.

Ein wesentlicher Teil der Satzung widmet sich den verfügbaren Bestattungsarten und den dazugehörigen Grabstätten. Grundsätzlich ist auf den Friedhöfen der Gemeinde die Erdbestattung und die Urnenbeisetzung zulässig. Es werden verschiedene Arten von Grabstätten unterschieden, darunter Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten (mit Verlängerungsmöglichkeit des Nutzungsrechts) und Urnengrabstätten. Die Satzung legt fest, wie die Grabmale und baulichen Anlagen zu gestalten sind, um ein harmonisches Gesamtbild zu gewährleisten und die Sicherheit zu garantieren. Zudem regelt sie die Dauer der Ruhezeit für Verstorbene und die Mindestdauer des Nutzungsrechts für die verschiedenen Grabarten, wobei beispielsweise die Ruhezeit für Särge auf 20 Jahre und für Urnen auf 15 Jahre festgelegt ist.