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Gebührenordnung für die Benutzung des Festplatzes Niedersachswerfen

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Worum geht es?

Die Gebührenordnung für den Festplatz Niedersachswerfen wurde vom Gemeinderat am 05. November 2025 beschlossen und regelt die privatrechtlichen Entgelte, die für die Nutzung des Festplatzes und seiner technischen Einrichtungen erhoben werden. Als Hauptgebühr werden 200,00 Euro je Veranstaltung festgesetzt, wobei ortsansässige Vereine von diesem Betrag ausgenommen sind. Die Kosten für Wasser, Abwasser und Strom werden zusätzlich nach dem tatsächlichen Verbrauch und den aktuell geltenden Tarifen abgerechnet. Für nachträglich erforderliche Reinigungsleistungen oder zur Behebung von Schäden wird der Aufwand als Kostenersatz in Rechnung gestellt. Die Gebühren sind grundsätzlich vor der Nutzung fällig und sind sofort zu begleichen.