Worum geht es?
Die Feuerwehrkostensatzung regelt die Kostenersatzpflicht für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren (FFW) der Gemeinde Harztor, die über die gesetzliche Pflichtaufgabe der Gemeinde hinausgehen. Sie stellt das Äquivalenzprinzip sicher: Wenn die FFW Leistungen erbringt, die im privaten oder gewerblichen Interesse liegen (z. B. technische Hilfeleistungen außerhalb einer akuten Gefahr), müssen die Verursacher die entstandenen Kosten für Material, Personal und Technik tragen. Die Satzung ist somit ein wichtiges Instrument der kommunalen Haushaltsführung, das die Allgemeinheit vor der finanziellen Belastung durch Einsätze schützt, die nicht der gesetzlichen Gefahrenabwehr dienen, wie etwa das Beseitigen von Wespennestern oder Ölspuren auf Privatgrund.
Die Satzung gliedert die Gebühren in drei Hauptbereiche: die Personalkosten, die nach Qualifikationsstufen berechnet werden, die Sachkosten (Fahrzeugstundensätze) und die Materialkosten. Die Personalkosten sind gestaffelt, wobei ein Einsatzleiter der Stufe C beispielsweise 47,00 Euro pro Stunde kostet, während ein Einsatzmann der Stufe A 33,00 Euro pro Stunde kostet. Die Sachkosten werden nach Fahrzeugtyp und angefangener halber Stunde berechnet: Ein Löschgruppenfahrzeug (LF) kostet 70,00 Euro und ein Kommandowagen (KdoW) 25,00 Euro pro angefangene halbe Stunde. Diese detaillierte Kalkulation gewährleistet eine transparente und verursachergerechte Abrechnung der Einsatzkosten.

