Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr

Wann kostet die Feuerwehr Geld? Grundsätzlich ist die Rettung bei Bränden und Katastrophen für Sie kostenfrei. Wenn die Kameraden jedoch für technische Hilfeleistungen im privaten Interesse ausrücken (z. B. Beseitigung einer Ölspur auf Privatgrund oder Wespennester), muss die Gemeinde die Kosten in Rechnung stellen. Diese Satzung listet transparent auf, welche Gebühren für Personal, Fahrzeuge und Material anfallen.
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