Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Gute Nachrichten für Eigentümer und Unternehmen: Die Gemeinde Harztor hält die Steuersätze stabil. Diese Satzung legt verbindlich fest, mit welchem Prozentsatz (Hebesatz) die Grundsteuer und die Gewerbesteuer berechnet werden. Für das Jahr 2025 bleiben alle Sätze unverändert auf dem Niveau des Vorjahres: Grundsteuer A (Landwirtschaft) 320 v.H., Grundsteuer B (Grundstücke) 489 v.H. und Gewerbesteuer 380 v.H.
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