Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate

Steuern für das Glücksspiel: Wer in Harztor gewerblich Spielautomaten aufstellt – ob mit oder ohne Gewinnmöglichkeit – ist steuerpflichtig. Diese Satzung regelt die Höhe der monatlichen Abgaben, differenziert nach Standort (z. B. Spielhalle oder Gaststätte) und Geräteart, sowie die Anmeldefristen für Aufsteller.
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