Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

Gebühren für den öffentlichen Raum: Wenn Sie Straßen, Wege oder Plätze über den normalen Verkehr hinaus nutzen möchten – etwa für Baugerüste, Schuttcontainer oder Tische für die Außengastronomie –, fallen Gebühren an. Diese Satzung regelt die Höhe der Kosten, die sich fair nach der Art, der Dauer und der Größe der beanspruchten Fläche richten.
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